Für Feuerwehreinsatz kann Ersatz gefordert werden

Kößlarn. Die Freiwillige Feuerwehr ist im Einsatz, wenn es brennt, bei Unfällen oder Naturkatastrophen. Wenn die Feuerwehrler wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschalarmierung ausrücken, kann die Kommune künftig einen Kostenersatz einfordern. Eine entsprechende Satzung hat der Marktgemeinderat nun in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Damit kommt man der Aufforderung der überörtlichen Rechnungsprüfung nach. Hintergrund: die Entlastung des Haushalts. Viele Kommunen haben mittlerweile eine solche Satzung erlassen. Das Gesetz nennt acht Punkte, wo Kostenersatz verlangt werden kann. Diese sind in der Kößlarner Satzung übernommen. Grundsätzlich sind alle Brandschutz-Einsätze kostenfrei.

Quelle: Passauer Neue Presse vom 01.08.2020

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